Delegiertenversammlung 2023

Die Genossenschaft Täsch empfing die Delegierten des Oberwalliser Verbands des Weissen Alpenschafs zur Jahresversammlung vom 21. Januar 2023. Der Präsident Fabian Schwery führte gewohnt souverän durch die Delegiertenversammlung. Seinen Präsidentenbericht finden Sie hier: Jahresbericht 2023

Der gesamte Vorstand stellte sich zur Wiederwahl. Er wurde mit grossem Applaus wiedergewählt, worauf im Anschluss Fabian Schwery als Präsident und Pius Lehner als Vizepräsident einstimmig im Amt bestätigt wurde.

An der DV 2022 wurden Elmar Schnydrig aus St. Niklaus für seine langjährige Expertentätigkeit und viele weitere Dienste für die Zucht des Weissen Alpenschafs sowie Yvonne und Josef Werlen aus Ferden für ihre langjährige, extrem erfolgreiche Zuchtarbeit die Ehrenmitgliedschaft verliehen.

Unser Bild zeigt den wiedergewählten Vorstand und die neuen Ehrenmitglieder des Oberwalliser WAS-Verbands, von links Herbert Volken, Elmar Schnydrig, Svenja Werlen, Elias Voeffray, Yvonne Werlen, Josef Werlen, Pius Lehner.

Den Reigen der Grussworte eröffnete Grossrat Urban Furrer, der wie auch die übrigen Gäste, den hohen Wert der bäuerlichen Arbeit für die Landschaft, die Sicherheit der Bevölkerung und den Tourismus lobte und verdankte.

Nationalrat Philipp-Matthias Bregy zeigte sich nicht mit allen Stossrichtungen der Agrarpolitik einverstanden, deren Komplexität verhindere jedoch ein rasches Umdenken und Anpassen. Er und seine Kolleginnen und Kollegen setzten jedoch alles daran, die Agrarpolitik Schritt für Schritt sinnvoll und nachhaltig anzupassen. Die Krisen der vergangenen Monate hätten letztlich auch etwas Gutes zur Folge, nämlich das Umdenken in Sachen Versorgungssicherheit. Er setze sich auch dafür ein, dass die Biodiversitäts-Initiative abgelehnt werde, weil sie zu grosse Einschränkungen für die Landwirtschaft bringe.

Ständerat Beat Rieder berichtet über die zum aktuellen Zeitpunkt eigentlich ungewollte Revision 2 des Jagdgesetzes.

Ständerat Beat Rieder berichtete über die Arbeit im Ständerat bezüglich das Jagdgesetzes 2. Man habe sich zu einer Lösung durchringen könne, die natürlich nicht die Maximalforderung der Landwirtschaft erfüllen könne, die aber doch einen richtigen und wichtigen Schritt zur Plafonierung (Begrenzung) des Wolfsbestands führe. Derzeit läuft die Referendumsfrist. Sofern keine Abstimmung notwendig wird, könnte das Gesetz ab zirka 2025 greifen. Das heisst, dass sich die Situation in diesem und im nächsten Jahr sicher noch verschärfen wird. Er vergleicht die Schweiz mit Norwegen und Schweden. Die Schweiz verzeichnet 11 Rudel auf einer Fläche von 5% im Vergleich zu Norwegen und Schweden. Diese zwei Länder verzeichnen gemeinsam 48 Rudel und halten diesen Bestand mit der proaktiven Regulierung.
Mit dem neuen Gesetz wären dann proaktive Regulierungen auch in der Schweiz möglich. Entscheidend wären dabei die Kantone, welche die Gebiete, wo sich keine Wölfe aufhalten sollen, ausscheiden müssten. Dabei spielt natürlich auch der Goodwill der kantonalen Instanzen gegenüber der Land- und Alpwirtschaft eine entscheidende Rolle. Die Verbände müssten dann ihren Einfluss beim Kanton unbedingt geltend. Natürlich müssen die Vorschläge der Kantone vom Bund genehmigt werden und vorerst gilt es ohnehin, zuerst die Referendumsfrist und dann die Umsetzung des Gesetzes abzuwarten.

Der Vorstand stellte sich vollständig zur Widerwahl. Die Versammlung sprach diesem mit einem herzlichen Applaus das Vertrauen aus und bestätigen einstimmig Fabian Schwery als Präsidenten und Pius Lehner als Vizepräsidenten.

Fabian Schwery würdigte die bisherige Arbeit der beiden Revisoren Donat Ebiner und Matthias Weissen. Sie werden von Rahel Bayard und Jasmin Bovet ersetzt, welche von den Delegierten ebenfalls mit Applaus gewählt wurden.

Aufwertung der Ortsschauen

Beim Traktandum Schauwesen erinnert Chefexperte German Kalbermatter daran, dass die Ortsschauen ein gutes Instrument sind, mit der Bevölkerung in Kontakt zu kommen und diese für die Probleme der Landwirtschaft zu sensibilisieren. Der Verband hat deshalb beschlossen, die Genossenschaften, welche eine ordentliche Ortsschau organisieren, zu belohnen.

Wird die Ortsschau von einem Einzelnen durchgeführt, erhält er 250 Franken.
Wird die Ortsschau von 2 oder mehr Züchtern durchgeführt, werden 500 Franken entschädigt.

Die Bedingungen sind:

  1. Es muss auf dem Schauplatz eine Kantine eingerichtet sind, sicher mit Getränken, evtl. aber auch mit Snacks oder Essen.
  2. Die Schafe müssen auf einemStandort/Schauplatz aufgeführt werden.
  3. Die Schafe müssen in Kategorien eingeteilt sein.

Da Elmar Schnydrig aus St. Niklaus 2024 altersbedingt als Experte abtreten muss, ist der Verband auf der Suche nach neuen Experten. Mit Simon Schnyder hat sich bisher ein Kandidat gemeldet. Simon Schnyder ist gelernter Landwirt, der bei German Kalbermatter bereits sein gutes Auge für die Zucht bewiesen hat. Nach erfolgreicher Absolvierung des Expertenkurses und seinem Einsatz als Scholar sollte Simon Schnyder ab Herbst 2024 für die Beständeschauen einsetzbar sein.

Die Delegierte genehmigten einstimmig das ausserordentliche Budget für das 60jährige Jubiläum, welches 2023 mit einem Galaabend im Rahmen des Interkantonalen Ausstellungsmarktes vom 30. September und 1. Oktober 2023 gefeiert wird.

Ebenfalls sprachen die Delegierten den für die Anschaffung eines eigenen Zeltes für den WAS-Verband Oberwallis notwendigen Betrag. Zusammen mit dem Zelt der WAS-Genossenschaft Gampel sollte damit auf eine zusätzliche Zeltmiete verzichtet werden. Somit wäre die Zeltanschaffung quasi innert drei bis vier Jahren amortisiert.

Zudem kann das Zelt verbandsintern aber auch extern gemietet werden, was wiederum neue Einnahmen in die Verbandskasse generieren würde.

Nach einem Hinweis aus dem Delegiertenkreis erklärt Präsident Schwery auch, dass der Verband derzeit abklärt, ob ein gemeinsames mobiles Räudebad, eventuell im Verbund mit anderen Verbänden, eine sinnvolle Anschaffung wäre. Klar ist, dass damit die Umwelt geschont werden könnte und dass vermutlich auch die Kosten der Züchter reduziert werden könnte.

Lukas Berger, der Präsident des Schweizerischen Schafzuchtverbands verweist auf die vielen Initiativen zu landwirtschaftlichen Themen und ruft die Bäuerinnen und Bauern auf, ihre Meinung jeweils geschlossen an der Urne kundzutun. Die Grossraubtierproblematik vergleicht er mit einem Kampf gegen Windmühlen und ruft die Züchterinnen und Züchter auf, in jedem Gespräch mit der landwirtschaftsfremden Bevölkerung auf die nachhaltige Tierhaltung bei uns aufmerksam zu machen.
Der Verband erhofft sich viel von der SNP-Typisierung, etwa wenn dadurch Rückschlüsse auf die Parasitenresistenz beim Schaf gewonnen werden könnten. Er teilt mit, dass neu die Züchter die Beprobung selber durchführen können.
Mit der linearen Beurteilung wolle der Verband nicht etwa Traditionen verdrängen, sondern viel mehr ein System entwickeln, bei welchem auch die Fleischigkeit und die Wirtschaftlichkeit gewichtet werden. Bevor aber endgültig ja zum neuen System gesagt werde, müsse sichergestellt sein, das die Züchterinnen und Züchter davon einen Mehrwert bekommen.
Berger appelliert an alle, keine trächtigen Tiere zur Schlachtung zu bringen, ausser es läge ein medizinischer Notfall mit entsprechendem Arztzeugnis vor.
Bezüglich Moderhinke-Sanierung weist er darauf hin, dass im Jahr 2024 darauf zu achten ist, dass alle Schauen vor Mitte Oktober durchgeführt werden sollen. Betriebe, welche nach der Tupferprobe keine Moderhinke-Fälle aufweisen, werden in der TVD umgehend wieder frei geschalten. Betriebe, welche nicht frei von Moderhinke sind bleiben gesperrt. Sie dürfen ihre Tiere nur auf eigenem Boden ohne jegliche Kontakte zu anderen Tieren, bewegen. Dies mag auf die Schauen im Frühjahr 2025 einen Einfluss haben.
Berger informiert weiter, dass aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses das Schwanzcoupieren eventuell künftig nur noch unter Schmerzausschaltung stattfinden dürfte. Genauso wie beim Kastrieren wird auch hier darüber diskutiert, ob die Spritze für die Schmerzausschaltung dem Tier eventuell mehr Schmerzen bereiten könnte, als das Kastrieren oder Schwanzcoupieren an sich. In Deutschland laufen Forschungen, ob eventuell durch Genmarker künftig kürzere Schwänze gezüchtet werden könnten. Vorläufig bleibt die aktuelle Praxis des Schwanzcoupierens noch in Kraft.
Die Züchterinnen und Züchter sollten auch auf den Ehrenkodex achten. Tiere dürfen für Schauen und Ausstellungen nur soweit präpariert werden, als das dadurch dem Tier keine Schmerzen entstehen. Bei Ausstellungen muss wie beim täglichen Umgang mit seinen Tieren das Tierwohl an erster Stelle stehen.
Auch beim Schweizerischen Verband stellt man einen Mitgliederschwund und Rückgang der Herdenbuchtiere fest. Dem müssen alle Züchterinnen und Züchter entgegentreten, in dem sie versuchen, die Nachkommen für die Tierzucht und -Haltung zu begeistern.

Horacio Beltran als Herdenschutzbeauftragter des Kantons verweist auf die 1.7 Millionen Franken, welche im Jahr 2022 vom BAFU ins Wallis floss sowie auf die eine Million Franken, welche der Kanton Wallis durch einen Grossratsentscheid zusätzlich gesprochen hat. Die Gelder des BAFU wurden auch für 2023 vom eidgenössischen Parlament im Bundesbudget verankert. Ebenfalls hat auch der Kanton Wallis für das Jahr 2023 nochmals eine zusätzliche Million Franken gesprochen.
Beltran und Präsident Schwery rufen die Züchterinnen und Züchter auf, dieses Geld zu holen, denn Herdenschutzmassnahmen sind und bleiben notwendig im Umgang mit der Wolfsproblematik.

Der Kantonstierarzt liess dem Verband die geplante Umsetzung der Moderhinke-Sanierung zu Stellungnahme zukommen. Er lässt ebenfalls mitteilen, dass die freiwillige Sanierung auch 2023 weitergeführt wird und dass sich Interessierte dafür noch anmelden können.

Im Auftrag von Georges Schnydrig, dem Präsidenten des Vereins Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere, verweist Fabian Schwery auf das neu geschaffene Konto, welches insbesondere Personen unterstützen sollen, die in Sachen Wolf mit der Justiz in Konflikt geraten. Spenden sind nach wie vor willkommen.

Wollannahme in Turtmann durch SwissWool

Die Wollannahmen für das Jahr 2023 finden im Frühjahr am 21. und 22. April sowie im Herbst am 27. und 28. Oktober statt. 

Heinz Grob aus Meiringen stellt die aktuellen Möglichkeiten bei SwissWool vor. Bei der Anlieferung der Schafschurwolle sollte darauf geachtet werden, dass

  • die Wolle trocken ist.
  • die Wolle so unverschmutzt wie möglich ist (keine Farbspritzer, keine Heu- oder Strohreste).
  • die Wolle sorgfältig nach Rasse, Farbe und Qualität sortiert ist um eine Taxierung als Mischwolle zu vermeiden.
  • die Restwolle (Beinwolle, Kopfwolle, Bauchwolle) separat verpackt ist.

Grob zeigt weiter die Klassifizierung auf und Beispiele wofür welche Wolle verwendet werden kann:

  • A-Weiss
    Hauptsächlich Wolle vom Weissen Alpenschaf, mind. 40 mm lang, feine Wolle, keine Verunreinigungen wie Stichelhaare, Stroh, Mist, farbige Einwürfe (weder farbige Wolle noch Farbmarkierungen), kurze Bauchwolle zur B-Qualität aussortieren. Diese Wolle wird etwa zusammen mit anderem Material für Jacken verwendet.
  • B-Weiss
    weisse Wolle, die etwas kürzer und gröber ist wie A-Weiss, keine Verunreinigungen. Daraus können z.B. Decken, Sitzkissen oder Matratzen hergestellt werden.
  • Braun
    reine, feine und ausschliesslich braune Wolle wie bspw. vom Schwarzbraunen Bergschaf und dem Engadinerschaf, Walliser Landschaf. Auch hier keine Verunreinigungen durch andersfarbige Wolle, Stichelhaare, Verschmutzungen
  • Mischwolle
    farblich gemischte Wolle ohne Verunreinigungen, Farbmarkierungen, Stroh oder Mist, ohne Stichelhaare. Diese Wolle dient etwa zur Herstellung von Dämmplatten oder von Woopies. Woopies können diverse Formen aufweisen, sie sind aus extrem gepresster Wolle hergestellt und dienen beispielsweise zur Verbesserung der Akustik in einem Raum.
  • Restwolle
    Wolle, die nicht in die obigen Kategorien fällt wie Schurreste. Daraus werden beispielsweise Dünger-Pellets hergestellt.

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